Vorschriften sind wie juristische Fragestellungen: auf klare Aussagen legt sich niemand fest. Die Anforderung eine ortsfeste, selbständig auslösende Küchenlöschanlage zu montieren kommt häufig aus Brandschutzkonzepten, Baugenehmigungen, BG-Schutzvorschriften für Mitarbeiter oder der Versammlungsstättenverordnung.
Ist eine Entscheidung zu Gunsten einer Löschanlage gefallen, ist die Ausführung in Vorschriften (auch die jeweiligen herstellerspezifischen Auslegungs- und Montagevorschriften zählen dazu) geregelt.