Ohne die zugelassene Gasabsperreinrichtung (vorgeschrieben seit 2012) sind Probleme mit dem Energieversorger sicher.
Grundlagen sind:
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluß und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV)
Technische Regel – Arbeitsblatt DVGW G 631 (A)