Vorschriften zum Einbau einer Küchenlöschanlage sind häufig Auslegungssache und basieren auf der Bewertung der Brandrisiken (Eintrittswahrscheinlichkeit und Folgenschwere). Sachverständig für den vorbeugenden Brandschutz, Küchen-Fachplaner, Architekten, TGA-Fachplaner etc. sind hier die richtigen Ansprechpartner.